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   OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16   

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https://dejure.org/2016,57174
OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16 (https://dejure.org/2016,57174)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.03.2016 - 4 MB 5/16 (https://dejure.org/2016,57174)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. März 2016 - 4 MB 5/16 (https://dejure.org/2016,57174)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14

    Oberverwaltungsgericht lässt Flüchtlingsunterkunft in Gewerbegebiet vorläufig zu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16
    Ob die hier vorgesehene Nutzung ebenso zu beurteilen ist, bedarf keiner Entscheidung, denn der Gebietserhaltungsanspruch ist jedenfalls deshalb zu verneinen, weil das Vorhaben im Wege einer Befreiung zugelassen werden könnte, wenn seine allgemeine Zulassung im Gewerbegebiet nicht erfolgen dürfte (vgl. zur Verneinung des Gebietserhaltungsanspruchs bei einer Befreiungslage Bay VGH, Beschl. v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1865, Juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 - Juris Rn. 13 mwN).

    Ob die Befreiung tatsächlich erteilt worden ist, ist für die Beurteilung des Gebietserhaltungsanspruchs unerheblich (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 - Juris Rn. 13).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt lediglich voraus, dass die Grundstücke in einem Baugebiet liegen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - NVwZ 2008, 427 Juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16
    Maßgeblich ist insoweit, ob die vorgesehene Nutzung einer wohn- oder wohnähnlichen Nutzung zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86/01 - Juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16
    Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte für ähnliche Einrichtungen wie die hier genehmigte Flüchtlingsunterkunft ganz überwiegend angenommen und deshalb die Einhaltung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets verneint worden (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.06.2013 - 2 Bs 151/13 - NVwZ-RR 2013, 990 - Juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16
    Auch die gemäß § 1 Abs. 5 ff BauNVO geforderte Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung bezieht sich stets auf das Baugebiet als Ganzes (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2011 - 3 S 698/11 - NVwZ-RR 2012, S. 11 - Juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1865

    Nachbarbaugenehmigung für die Aufstockung eines Bürogebäudes; Gebot der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16
    Ob die hier vorgesehene Nutzung ebenso zu beurteilen ist, bedarf keiner Entscheidung, denn der Gebietserhaltungsanspruch ist jedenfalls deshalb zu verneinen, weil das Vorhaben im Wege einer Befreiung zugelassen werden könnte, wenn seine allgemeine Zulassung im Gewerbegebiet nicht erfolgen dürfte (vgl. zur Verneinung des Gebietserhaltungsanspruchs bei einer Befreiungslage Bay VGH, Beschl. v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1865, Juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 - Juris Rn. 13 mwN).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob dem - von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten - Standpunkt des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach der Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers in einem faktischen Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB durch die Zulassung eines der Art der baulichen Nutzung nach dort nicht zulässigen Bauvorhabens nur dann nicht verletzt werde, wenn dem Bauherrn dazu eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB tatsächlich erteilt worden sei, während das bloße Vorliegen einer Befreiungslage nicht genüge (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - juris Rn. 4), oder ob die Gegenauffassung zutrifft, nach der ein Gebietserhaltungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 - juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - juris Rn. 87; Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 - juris Rn. 12; OVG SH, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 MB 5/16 - juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 30.01.2017 - 8 A 31/16

    Baurecht: Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet, Anlage für soziale Zwecke

    Die dagegen eingelegte Beschwerde war erfolgreich (OVG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2016 - 4 MB 5/16 - ).

    Wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 01.03.2016 (4 MB 5/16) ausgeführt hat, wird der Gebietserhaltungsanspruch bei Vorhaben verletzt, die der Art nach weder allgemein noch ausnahmsweise oder im Wege der Befreiung in einem Baugebiet zulässig sind.

  • VG Schleswig, 15.07.2016 - 2 B 62/16

    Nachbarwiderspruch gegen Asylbewerberheim im Gewerbe- /Industriegebiet

    Ob die Befreiung tatsächlich erteilt worden ist, ist für die Beurteilung des Gebietserhaltungsanspruchs unerheblich (so ausdrücklich OVG Schleswig, Beschl. v. 25.02.2016, - 4 MB 5/16 -, unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015, - 7 B 1343/14 -).
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